Annexvertrieb
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vertriebsverbund, bei dem die Nachfrage nach dem Versicherungsprodukt mit dem Erwerb anderer Produkte (z.B. Kfz., Immobilien) oder mit der Nutzung anderer Dienstleistungen (z.B. Urlaubsreisen, Vermietungen) verbunden ist. Die Vertriebsform steht auch im Zusammenhang mit dem sog. One-Stop Shopping. Für den Annexvertrieb gelten bei Erfüllung bestimmter, eng definierter Voraussetzungen einige rechtliche Erleichterungen. Insbesondere entfällt die Erlaubnis- und Registrierungspflicht des Vermittlers.
Bücher
Wiesbaden, 2017, S. in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Anwartschaft Asset Liability Management (ALM) Barwert Cross Selling Drei-Schichten-Modell Fahrlässigkeit Invalidität Kontrahierungszwang Krankenversicherung Privat-Rechtsschutz Risikoprämie Sachversicherungen Subsidiarität Value at Risk (VaR) Verpackung Versicherungspflicht Veräußerung gemeiner Wert Äquivalenzprinzip
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