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Arbeitnehmerüberlassung

(weitergeleitet von Zeitarbeit)

Kurzerklärung

Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung fördert die Flexibilität des Personaleinsatzes, trägt aber auch zur Erosion des Normalarbeitsverhältnisses bei. Ausführliche Erklärung

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Ausführliche Erklärung

Personalleasing, Leiharbeit, Zeitarbeit; 1. Begriff: Die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung ist im Gegensatz zu allen anderen ein dreiseitiges Beschäftigungs- bzw. Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer, Verleih- und Entleihfirmen. Sie ist für die Entleihfirma ein Instrument zur externen Flexibilisierung des Personaleinsatzes.

2. Entwicklung: Arbeitnehmerüberlassung wurde erstmals im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG - 1972 geregelt; nunmehr in der Fassung vom 3.2.1995 (BGBl. I 158) m.spät.Änd. Seit Mitte der 1980er-Jahre erfolgten verschiedene Deregulierungsmaßnahmen (u.a. wiederholte Verlängerung der jeweiligen zulässigen Überlassungshöchstdauer, Aufhebung von Synchronisations-, Befristungs- und Wiedereinstellungsverbot, Einführung vermittlungsorientierter Personal-Service-Agenturen).

3. Ausmaß: Diese weit gehenden Änderungen des rechtlich-institutionellen Rahmens, insbesondere die Änderungen durch das Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt  vom 23.12.2002 (BGBl. I 4607), in Kraft ab dem 1.1.2003 (Hartz-Gesetze), haben zu einer deutlichen Ausweitung (auf ca. 900.000 Arbeitsverhältnisse im Jahr 2010) geführt. Der ursprünglich intendierte Zweck von Leiharbeit (v.a. Auffangen von Auftragsspitzen, Vertretung bei Krankheit,  Mutterschutz oder Urlaub) wird wesentlich erweitert (bis zum Ersatz von Teilen der Stammbelegschaft). Ihr Umfang ist mit 1.5 bis maximal knapp 2 Prozent aller abhängig Beschäftigten nach wie vor gering; allerdings weist sie in langfristiger Perspektive erhebliche Wachstumsraten auf. Insgesamt verläuft die Entwicklung eindeutig prozyklisch im Konjunkturverlauf, d.h. Leiharbeitnehmer haben höhere Beschäftigungsrisiken als andere. Jeder dritte Betrieb mit mehr als 50 Beschäftigten, aber nur drei Prozent aller Betriebe, nutzen diese Beschäftigungsform, wobei die Nutzungsintensität mit der Betriebsgröße abnimmt bzw. in mittelgroßen Betrieben am größten ist; Kleinbetriebe nutzen diese Variante kaum, Großbetriebe hingegen überproportional häufig.

4. Verteilung: Die Verteilung nach Branchen ist sehr unterschiedlich: Der Schwerpunkt liegt im verarbeitenden Gewerbe, gefolgt von den Dienstleistungen. Im Gegensatz zu allen anderen Formen atypischer Beschäftigung sind Frauen nicht überrepräsentiert, was durch die spezifische Verteilung auf Branchen zu erklären ist. Das  Anforderungsniveau ist in der Mehrzahl der Tätigkeiten niedrig und stimmt häufig nicht mit dem Qualifikationsniveau der Arbeitnehmer überein. Die Beschäftigungs­dauer bei den Verleihunternehmen ist niedriger als bei anderen Beschäftigungsformen, d.h. in diesem Segment sind die Umschlagsquote und die Fluktuation hoch bzw. die Beschäftigungsstabilität gering. Die offiziell häufig erhofften „Klebeeffekte“ im Sinne eines Übergangs in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei dem Entleihunternehmen („Leiharbeit als Jobmaschine“) treten nur selten ein; das Risiko arbeitslos zu werden ist hoch.

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