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Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen

Kurzerklärung
vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) gemäß § 65 WPO gebildete, nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft mit gemeinsamer Geschäftsstelle. Aufgaben: Behandlung von Fragen des wirtschaftlichen Prüfungs- und Treuhandwesens, die gemeinsame Belange der Wirtschaft und der Berufe der Wirtschaftsprüfer (WP) und der vereidigten Buchprüfer berühren. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) gemäß § 65 WPO gebildete, nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft mit gemeinsamer Geschäftsstelle.

Aufgaben: Behandlung von Fragen des wirtschaftlichen Prüfungs- und Treuhandwesens, die gemeinsame Belange der Wirtschaft und der Berufe der Wirtschaftsprüfer (WP) und der vereidigten Buchprüfer berühren.

 

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Sachgebiete
Arbeitsgemeinschaft für das wirtschaftliche Prüfungswesen
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