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Arbeitsplatzrechner

Kurzerklärung
Arbeitsplatzcomputer; Rechner (i.d.R. PC) für den professionellen Einsatz an einem Arbeitsplatz. Wird funktional an die Erfordernisse dieses Arbeitsplatzes (Aufgabe) angepasst. Arbeitsplatzrechner tragen zur Dezentralisierung der elektronischen Datenverarbeitung bei. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Arbeitsplatzcomputer; Rechner (i.d.R. PC) für den professionellen Einsatz an einem Arbeitsplatz. Wird funktional an die Erfordernisse dieses Arbeitsplatzes (Aufgabe) angepasst. Arbeitsplatzrechner tragen zur Dezentralisierung der elektronischen Datenverarbeitung bei.

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Sachgebiete
Arbeitsplatzrechner
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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