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Aufstiegsfortbildung

Kurzerklärung
Lehrgänge von längerer Dauer (bis zu drei Jahren) zum Erwerb höherer beruflicher Qualifikationen als Grundlage für beruflichen Aufstieg. I.d.R. mit Prüfungsabschluss vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK). Rechtliche Grundlage: Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, mit denen Prüfungen für Abschlüsse auf der Grundlage der §§ 46, 81, 95 BBiG und der §§ 42, 45, 122 HandwO oder auf vergleichbare Abschlüsse nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen vorbereitet werden, werden nach Maßgabe des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (2. AFBGÄndG) i.d.F. ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Lehrgänge von längerer Dauer (bis zu drei Jahren) zum Erwerb höherer beruflicher Qualifikationen als Grundlage für beruflichen Aufstieg. I.d.R. mit Prüfungsabschluss vor einer Industrie- und Handelskammer (IHK).

Rechtliche Grundlage: Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, mit denen Prüfungen für Abschlüsse auf der Grundlage der §§ 46, 81, 95 BBiG und der §§ 42, 45, 122 HandwO oder auf vergleichbare Abschlüsse nach bundes- und landesrechtlichen Regelungen vorbereitet werden, werden nach Maßgabe des "Zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (2. AFBGÄndG) i.d.F. vom 01.02.2009 (BGBl. I 402) gefördert (Meister-BaföG).

Vgl. auch Anpassungsfortbildung, berufliche Fortbildung.

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Sachgebiete
Aufstiegsfortbildung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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