Anderskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Kosten, die sich zwar unmittelbar aus Aufwendungen ableiten, jedoch in der Höhe „anders” als der betreffende Aufwand erfasst werden. Anderskosten sind „bewertungsverschiedene” oder „aufwandsungleiche” Kosten, z.B. Ersatz der Bilanzabschreibungen durch kalkulatorische Abschreibungen und Ersatz der Fremdkapitalzinsen durch kalkulatorische Zinsen.
Vgl. auch kalkulatorische Kosten, Abgrenzung.
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Interne Verweise
Abgrenzung Anschaffungskosten Balanced Scorecard Break-Even-Analyse Controlling Economies of Scale Gesamtkostenverfahren Handlungskosten Kennzahlen Kosten Lizenzgebühren Opportunitätskosten Rechnungswesen Risiko Selbstkosten Steuern außerordentliche Aufwendungen innerbetriebliche Leistungsverrechnung kalkulatorische Zinsen neutrale Aufwendungen
eingehend
Anderskosten
ausgehend