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Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD)

Kurzerklärung
Abk. AVAD; 1. Begriff: Selbsthilfeeinrichtung der dt. Versicherungswirtschaft und der privaten und öffentlichen Bausparkassen. 2. Ziel: Dient der Fernhaltung unlauterer Personen vom Versicherungs- und Bausparkassen-Außendienst. Die Unternehmen sind verpflichtet, bei Beginn der Zusammenarbeit mit gebundenen Vermittlern sowie Maklern und Mehrfirmenvertretern eine Auskunft bei der AVAD einzuholen. Von den Unternehmen werden die Aufnahme und die Beendigung eines Dienst-/Agenturverhältnisses bzw. einer Courtagevereinbarung der AVAD gemeldet. Ausführliche Erklärung
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Abk. AVAD; 1. Begriff: Selbsthilfeeinrichtung der dt. Versicherungswirtschaft und der privaten und öffentlichen Bausparkassen.

2. Ziel: Dient der Fernhaltung unlauterer Personen vom Versicherungs- und Bausparkassen-Außendienst. Die Unternehmen sind verpflichtet, bei Beginn der Zusammenarbeit mit gebundenen Vermittlern sowie Maklern und Mehrfirmenvertretern eine Auskunft bei der AVAD einzuholen. Von den Unternehmen werden die Aufnahme und die Beendigung eines Dienst-/Agenturverhältnisses bzw. einer Courtagevereinbarung der AVAD gemeldet.

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Sachgebiete
Auskunftsstelle über den Versicherungs-/Bausparkassenaußendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD)
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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