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Ausland

Kurzerklärung
Gebiet jenseits der Staatsgrenzen. I. Außenwirtschaftsrecht: Alle Gebiete, die nicht zum Inland gehören. Davon zu unterscheiden ist das Zollgebiet der EU. Dadurch wird der Anwendungsbereich des EU-Zollkodex festgelegt. Es ist nicht identisch mit dem Staatsgebiet. Gebiete außerhalb des Zollgebietes sind Drittland. II. Steuerrecht: Alle Gebiete, die nach den Maßstäben des jeweiligen Steuergesetzes nicht zum Inland gehören. Bei den Ertragsteuern, der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer ein wichtiges Abgrenzungskriterium zur Bestimmung von Art und/oder Umfang der Steuerpflicht von Personen bzw. ... Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Peter Witte
Leiter des Studienbereichs Allgemeines Zollrecht
Prof. Dr. Norbert Dautzenberg
Verwalter einer Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Buch zum Thema
Ob Sie Ihren Wohnsitz verlagern, eine Betriebsstätte im Ausland gründen oder gar mit Ihrem Unternehmen ausflaggen wollen – stets hat ... mehr
Ausführliche Erklärung

Gebiet jenseits der Staatsgrenzen.

I. Außenwirtschaftsrecht:

Alle Gebiete, die nicht zum Inland gehören. Davon zu unterscheiden ist das Zollgebiet der EU. Dadurch wird der Anwendungsbereich des EU-Zollkodex festgelegt. Es ist nicht identisch mit dem Staatsgebiet. Gebiete außerhalb des Zollgebietes sind Drittland.

II. Steuerrecht:

Alle Gebiete, die nach den Maßstäben des jeweiligen Steuergesetzes nicht zum Inland gehören. Bei den Ertragsteuern, der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer ein wichtiges Abgrenzungskriterium zur Bestimmung von Art und/oder Umfang der Steuerpflicht von Personen bzw. der Steuerbarkeit von Sachverhalten.

III. Zollrecht:

Zollgebiet

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