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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
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Gebiet jenseits der Staatsgrenzen.
Außenwirtschaftsrecht
alle Gebiete, die nicht zum Inland gehören. Davon zu unterscheiden ist das Zollgebiet der EU. Dadurch wird der Anwendungsbereich des EU-Zollkodex (Unionszollkodex) festgelegt. Es ist nicht identisch mit dem Staatsgebiet. Gebiete außerhalb des Zollgebietes sind Drittland.
Steuerrecht
alle Gebiete, die nach den Maßstäben des jeweiligen Steuergesetzes nicht zum Inland gehören. Bei den Ertragsteuern, der Erbschaftsteuer und der Umsatzsteuer ein wichtiges Abgrenzungskriterium zur Bestimmung von Art und/oder Umfang der Steuerpflicht von Personen bzw. der Steuerbarkeit von Sachverhalten.
Zollrecht
Zollgebiet der EU.
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- Ausfuhr
- Ausfuhrlieferung
- Auslandsinvestition
- Auslandsverschuldung
- Ausländer
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- Außenwirtschaftsverkehr
- Beförderungsleistungen
- Durchfuhr
- Einfuhr
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- Inland
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- Kaufkraftparität
- monetaristisches Wechselkursmodell
- Neue Seidenstraße
- Optimalzoll
- Re-Import
- Verbringung
- Versendungsland
- vollständige Spezialisierung
- Vorsteuerabzug
- Zahlungsbilanz
- Zolltheorie
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