zwischenbetrieblicher Vergleich
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
außerbetrieblicher Vergleich; Form des Betriebsvergleichs, durchgeführt von Verbänden und Vereinigungen branchengleicher Unternehmungen zum Zwecke der Betriebs-, v.a. der Kostenkontrolle (Kostenvergleich).
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