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Basisbeschäftigung

Kurzerklärung
Begriff der Plankostenrechnung für die der Leistungs- und Verbrauchsplanung zugrunde gelegte Beschäftigung. Die Basisbeschäftigung der einzelnen Kostenstellen ist Bezugsgrundlage für die erreichte Beschäftigung (Beschäftigungsgrad in Prozent). Als Basisbeschäftigung kann gewählt werden a) die bei voller Auslastung jeder Kostenstelle unter normalen Bedingungen, d.h. bei Einrechnung aller unvermeidbaren Nebentätigkeiten und Verlustzeiten, erzielbare Leistungsmenge; vgl. Kapazitätsplanung; b) die von der erwarteten Absatzmenge her sich ergebende Beschäftigungsgröße (Planbeschäftigung); vgl. ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Begriff der Plankostenrechnung für die der Leistungs- und Verbrauchsplanung zugrunde gelegte Beschäftigung. Die Basisbeschäftigung der einzelnen Kostenstellen ist Bezugsgrundlage für die erreichte Beschäftigung (Beschäftigungsgrad in Prozent). Als Basisbeschäftigung kann gewählt werden a) die bei voller Auslastung jeder Kostenstelle unter normalen Bedingungen, d.h. bei Einrechnung aller unvermeidbaren Nebentätigkeiten und Verlustzeiten, erzielbare Leistungsmenge; vgl. Kapazitätsplanung; b) die von der erwarteten Absatzmenge her sich ergebende Beschäftigungsgröße (Planbeschäftigung); vgl. Absatzplanung; c) die von irgendeinem Engpass her begrenzte Menge; vgl. Engpassplanung.

Beschäftigungsgrade, die sich auf verschiedene Basisbeschäftigungen beziehen, sind untereinander nicht vergleichbar.

Vgl. auch Bestbeschäftigung.

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Sachgebiete
Basisbeschäftigung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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