Baubehörden
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Behörden, die sich mit der Ausführung des Bauordnungsrechts, v.a. der Erteilung der Bauerlaubnis, befassen. Einrichtung der Baubehörden ist Ländersache. Zu den Baubehörden gehören: Bauaufsichtsbehörden oder Bauordnungsbehörden.
Nachstehend eine Übersicht der Behörden, die für Planung, Beantragung und Durchführung eines Bauvorhabens zuständig sind.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Betrieb Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Delegation Grundbesitzabgaben Haftung Krankenversicherung Körperschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts Liegenschaft Nichtigkeit Objektart Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung Verwaltung Verwaltungsakt berufsständische Versorgungseinrichtungen juristische Person
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