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Bausparen

Kurzerklärung
1. Wesen: Steuerbegünstigtes Kollektivsparen (Gemeinschaftssparen) bei einer Bausparkasse mit anschließender Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens für Zwecke des Baus, Erwerbs oder der Renovierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie zur Ablösung der hierzu eingegangenen Verpflichtungen. 2. Technik: Nach Abschluss des Vertrages über eine bestimmte Bausparsumme leistet der Sparer Einzahlungen an die Bausparkasse. Die Sparbeträge fließen in eine gemeinsame Zuteilungsmasse und werden nach Erreichen eines Mindestguthabens (i.d.R. 40 Prozent der Bausparsumme) und einer Wartezeit nach ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. Wesen: Steuerbegünstigtes Kollektivsparen (Gemeinschaftssparen) bei einer Bausparkasse mit anschließender Gewährung eines zinsgünstigen Darlehens für Zwecke des Baus, Erwerbs oder der Renovierung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen sowie zur Ablösung der hierzu eingegangenen Verpflichtungen.

2. Technik: Nach Abschluss des Vertrages über eine bestimmte Bausparsumme leistet der Sparer Einzahlungen an die Bausparkasse. Die Sparbeträge fließen in eine gemeinsame Zuteilungsmasse und werden nach Erreichen eines Mindestguthabens (i.d.R. 40 Prozent der Bausparsumme) und einer Wartezeit nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel (Bewertungsziffer) zugeteilt. Die ausgezahlte Bausparsumme setzt sich aus dem angesammelten Sparguthaben nebst Zinsen und eventuellen Prämien sowie einem zweitrangig gesicherten Hypothekendarlehen (i.d.R. 60 Prozent der Bausparsumme) zusammen. Es stehen verschiedene Tarifvarianten zur Verfügung, die sich hinsichtlich des Soll- und Habenzinses, der Laufzeit oder den Spar-, Tilgungs- sowie Verfügungsmodalitäten unterscheiden.

3. Finanzierung des Objektes: Die Belehnungsgrenze für das Bauspardarlehen liegt bei 80 Prozent des Objekt-Beleihungswertes. Für die erste Hypothek werden fremde Mittel herangezogen. Um Bauvorhaben schon vor der Zuteilung der Bausparsumme realisieren zu können, werden häufig Vor- und Zwischenfinanzierungen verwendet, die dann nach der Zuteilung abgelöst werden.

4. Förderungsmaßnahmen: durch die Steuer- und Prämiengesetzgebung wird das Bausparen staatlich gefördert (Bausparkassenbeiträge, Vorsorgeaufwendungen, Wohnungsbauprämie).

Vgl. auch Bausparkollektiv.

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Sachgebiete
Bausparen
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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