Direkt zum Inhalt

Bedarfsplanung

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Inhaltsverzeichnis

    1. Health Care Management
    2. Logistik

    Health Care Management

    1. Begriff: Instrument, mit dem der Bedarf an niedergelassenen Ärzten (Hausärzte, Fachärzte und Zahnärzte) sowie von Krankenhauskapazitäten zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung in einer Region gedeckt werden soll.

    2. Ziel: Die Bedarfsplanung wurde zum 1.1.1977 eingeführt und verfolgt das Ziel, Unter- und Überversorgung in bestimmten Regionen zu verhindern. Überversorgung liegt vor, wenn der allg. bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 10 Prozent überschritten ist. In diesem Fall wird der betreffende Planungsbereich für neue Zulassungen gesperrt - solange kein existierender Vertragsarztsitz frei und zur Wiederbesetzung ausgeschrieben wird, kann sich dort kein neuer Vertragsarzt niederlassen. Ein Planungsbereich wird als unterversorgt bezeichnet wenn Vertragsarztsitze nicht nur kurzfristig unbesetzt sind.

    3. Systematik: Die Bedarfsplanung ist Aufgabe der Selbstverwaltung und erfolgt auf Ebene der Bundesländer. Der § 99 SGB V schreibt vor, dass die Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen in Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und der Ersatzkassen sowie gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden einen Bedarfsplan aufzustellen und jeweils den Entwicklungen anzupassen haben. Bei der Bedarfsplanung sollen sie sich dabei an den Richtlinien zur Bedarfsplanung und den Maßstäben zur Festlegung von Über- und Unterversorgung der vertragsärztlichen Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses orientieren. Diese Richtlinien werden durch Genehmigung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung wirksam. Der Gemeinsame Bundesauschuss ist darüber hinaus verpflichtet, die Verhältniszahlen [(Fach-)Arzt/ Versicherte] in seinen Richtlinien so auszurichten, dass eine ausreichende Mindestanzahl an Ärzten in den einzelnen Arztgruppen und der Zugang zur vertragsärztlichen Versorgung ermöglicht wird. § 102 I SGB V („Bedarfszulassung“) regelt, dass ab dem 1.1.2003 die Zulassung von Vertragsärzten aufgrund dieser Verhältniszahlen erfolgt.

    4. Berücksichtigung regionaler Besonderheiten: Bedarfsplanung ist die regionale Steuerung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Dabei ist der Einfluss der regionalen Unterschiede in Bevölkerungszahl und -struktur, regionalem Krankheitsgeschehen und regionaler Leistungsinanspruchnahme maßgeblich. Da die Versorgung langfristig gesichert werden muss, ist bei der Bedarfsplanung auch die zeitliche Entwicklung dieses bevölkerungsseitigen Einflusses auf den Leistungsbedarf zu berücksichtigen.

    Logistik

    vgl. Bedarfsmengenplanung (Bedarfsermittlung), Bereitstellungsplanung, Materialbedarfsplanung, Personalbedarf, Personalbereitstellungsplanung.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Bedarfsplanung"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Bedarfsplanung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bedarfsplanung-27084 node27084 Bedarfsplanung node40032 Materialbedarfsplanung node27084->node40032 node43493 Selbstverwaltung node27084->node43493 node30973 Bedarfsermittlung node27084->node30973 node34513 Gesundheitswesen node27084->node34513 node46335 Personalbedarf node27084->node46335 node40033 Krankenversicherung node38068 Make or Buy node42854 PPS-System node40032->node38068 node40032->node42854 node40032->node30973 node46058 soziale Sicherung node34664 Gemeinde node44201 Sozialversicherung node39864 Körperschaft des öffentlichen ... node43493->node46058 node43493->node34664 node43493->node44201 node43493->node39864 node53501 Medizinethik node53501->node34513 node54198 Robotik node54198->node34513 node54101 Big Data node54101->node34513 node45203 Sekundärbedarf node30973->node45203 node42620 Primärbedarf node30973->node42620 node34513->node40033 node43403 Personalfreisetzung node43403->node46335 node43721 Personalplanung node43721->node46335 node44990 Personalbeschaffung node44990->node46335 node52604 Personalentwicklung node46335->node52604 node44343 Stückliste node44343->node30973 node27659 Bestellprozess node27659->node30973
    Mindmap Bedarfsplanung Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/bedarfsplanung-27084 node27084 Bedarfsplanung node30973 Bedarfsermittlung node27084->node30973 node46335 Personalbedarf node27084->node46335 node34513 Gesundheitswesen node27084->node34513 node43493 Selbstverwaltung node27084->node43493 node40032 Materialbedarfsplanung node27084->node40032

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete