Beitragsbezogenheit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die Beitragsbezogenheit der Leistungen des Arbeitslosengeldes I (Arbeitslosenversicherung) und der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) an ihre Empfänger ergibt sich aus der Lohnbezogenheit dieser Leistungen, da die Beitragszahlungen auf einem für alle Versicherten geltenden einheitlichen, proportionalen Beitragssatz beruhen. Änderungen der Beitragssätze haben allerdings keinen Einfluss auf die Höhe der jeweiligen Leistungsansprüche.
Beitragsbezogenheit ist ein Instrument der Beitragsäquivalenz (Äquivalenzprinzip), des Versicherungsprinzips und der Leistungsgerechtigkeit (Verteilungsgerechtigkeit).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aussperrung Bedarfsgerechtigkeit Bedarfsprinzip Erwerbsminderung Fürsorgeprinzip Gesundheitswesen Invalidität Jugendhilfe Krankenhaus Krankenversicherung Rente Selbstverwaltung Sozialleistungen Sozialpolitik Sozialpolitik, Gestaltungsprinzipien Sozialversicherung Unfallversicherung Versicherungsprinzip soziale Sicherung Äquivalenzprinzip
eingehend
Beitragsbezogenheit
ausgehend
eingehend
Beitragsbezogenheit
ausgehend