beitragsgeminderte Zeit
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
in der gesetzlichen Rentenversicherung rentenrechtlich bedeutsame Zeit (§ 54 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI). Beitragsgemindert sind die Zeiten, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit Anrechnungszeiten, Zurechnungszeiten, Ersatzzeiten oder Zeiten einer beruflichen Ausbildung mit Pflichtbeiträgen belegt sind (§ 54 Abs. 2 SGB VI).
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Anwartschaft Arbeitsentgelt Arbeitslose Arbeitsplatz Aussteuerung Bruttoarbeitsentgelt Entgelt Erwerbsminderung Invalidität Jugendhilfe Krankenversicherung Krankheit Sozialdaten Sozialleistungen Sozialversicherung Unfallversicherung Versicherungspflicht Versicherungsprinzip berufliche Fortbildung Äquivalenzprinzip
eingehend
beitragsgeminderte Zeit
ausgehend
eingehend
beitragsgeminderte Zeit
ausgehend