bekannter Versender
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die EU-Verordnung EU 2015/1998 (einschließlich späterer Änderungen und ergänzender Durchführungsverordnungen) soll eine sichere Lieferkette im Luftfrachtverkehr gewährleisten. Dazu werden Unternehmen, die Fracht oder Post auf eigene Rechnung im Luftverkehr versenden, als „behördlich anerkannte bekannte Versender“ durch das Luftfahrt-Bundesamt zugelassen. Luftfahrtunternehmen, Agenturen, Spediteure oder sonstige Stellen, die die Sicherheitskontrollen für Fracht oder Post gewährleisten, werden durch das Luftfahrt-Bundesamt als reglementierter Beauftragter zugelassen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Andler-Formel Auftragsabwicklung Bedarfsermittlung Beschaffung Beschaffungsplanung Bestellprozess Bestellpunktverfahren Business-to-Business-Markt Distribution E-Procurement Efficient Consumer Response (ECR) Einkauf Kennzahlen Kommissionierung Lagerarten Logistik Materialwirtschaft Rahmenvertrag Supply Chain Management (SCM) Verpackungsfunktionen
eingehend
bekannter Versender
ausgehend