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Beleidigung

Kurzerklärung
Straftatbestand, vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung der Ehre eines anderen (§ 185 StGB). Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr; wenn die Beleidigung mittels Tätlichkeiten begangen ist, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren; Strafantrag erforderlich. Sonderfälle: üble Nachrede, Verleumdung. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Straftatbestand, vorsätzliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung der Ehre eines anderen (§ 185 StGB).

Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr; wenn die Beleidigung mittels Tätlichkeiten begangen ist, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren; Strafantrag erforderlich.

Sonderfälle: üble Nachrede, Verleumdung.

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Sachgebiete
Beleidigung
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