Beleihungsrisiko
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Beleihungsrisiko einer Immobilie stellt das mit dem Objekt verbundene Gesamtrisiko dar, das im Wesentlichen die Beurteilungskriterien (1) Drittverwendungsfähigkeit, (2) Nutzbarkeit durch Dritte, (3) Vermietbarkeit und (4) Marktgängigkeit beinhaltet. Dieses Beleihungsrisiko sollte in einem Immobiliengutachten gewürdigt und beurteilt und anschließend in ein Objektraster übertragen werden. Bei einzelnen Eigentumswohnungen muss dabei selbstverständlich auch die Gesamtwohnanlage gesehen werden, insbesondere dann, wenn mehrere Einheiten finanziert werden.
Vgl. auch Beleihungsauslauf.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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Beleihungsrisiko
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