Direkt zum Inhalt

Beleihungsunterlagen

Definition: Was ist "Beleihungsunterlagen"?

Für die Prüfung der Finanzierungsanfrage und die Beleihungsentscheidung der Bank sind Beleihungsunterlagen vorzulegen, z.B. bautechnische Unterlagen, Gesamtkostenaufstellung, Grundbuchauszug, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, Einkommensnachweis, Einheitswertbescheid, Kaufvertrag, Flurkarte, Feuerversicherungsnachweis, Lichtbilder des Objektes, Grenzbescheinigung, Anliegerbescheinigung, Erschließungsbescheinigung usw.

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Für die Prüfung der Finanzierungsanfrage und die Beleihungsentscheidung der Bank sind Beleihungsunterlagen vorzulegen, z.B. bautechnische Unterlagen, Gesamtkostenaufstellung, Grundbuchauszug, Auszug aus dem Liegenschaftsbuch, Einkommensnachweis, Einheitswertbescheid, Kaufvertrag, Flurkarte, Feuerversicherungsnachweis, Lichtbilder des Objektes, Grenzbescheinigung, Anliegerbescheinigung, Erschließungsbescheinigung usw.

    Bei fremdgenutzten Immobilien werden ggf. zusätzliche Unterlagen benötigt: 1. Mietverträge: Mietverträge sind eine wichtige Informationsquelle. Sie werden meist auf Basis von Standardmietverträgen erstellt. Insbesondere wenn individuelle Verträge geschlossen wurden, ist darauf zu achten, dass die notwendigen Bestandteile enthalten sind: Mietobjekt, Mietdauer, Mietzins, Betriebskosten und Betriebskostenvorauszahlungen.

    2. Mietgarantie: Eine Mietgarantie ist ein Vertrag über eine vom Verkäufer zugesagte Mindestmiete, die für das erworbene Objekt für eine bestimmte Dauer gegeben wird. Der Garant übernimmt die Differenz zu vereinbarten Mindestmiete, wenn das Objekt nur zu einem geringeren Mietzins oder überhaupt nicht vermietet werden kann.  Die Werthaltigkeit der Mietgarantie ist von der Bonität des Garanten abhängig. Kritisch zu hinterfragen ist in jedem Fall, wenn die Mietgarantie bspw. nicht die tatsächliche Vermietungslage abbildet.

    3. Mietkautionen: Der Vermieter muss die Mietkautionen getrennt von seinem sonstigen Vermögen verwalten.

    4. Wirtschaftsplan: Haushaltsplan eines Verwalters für eine gesamte Wohnanlage oder eines Hauses, bei Eigentümergemeinschaften für ein Kalenderjahr mit dem Ziel, den monatlich zu zahlenden Hausgeldvorschuss als Beitrag zu den Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums des einzelnen Wohnungseigentümers zu ermitteln.

    5. Jahresabrechnung: Nachweis über die tatsächlichen Kosten eines Jahres und Verteilung auf die einzelnen Wohnungseigentümer. Die Verrechnung der geleisteten Vorschüsse (Hausgelder) bedingen Nachzahlungen oder Erstattungen. Außerdem ist der Saldo der (noch) vorhandenen Rücklagen ersichtlich.

    6. Lastenberechnung: Als Lastenberechnung bezeichnet man eine Übersicht zur Ermittlung der finanziellen Belastung aus einer Immobilieninvestition. Die Lastenberechnung setzt sich zusammen aus dem Kapitaldienst (Zins- und Tilgung bzw. Tilgungsersatz) und der Bewirtschaftung (Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und Mietausfallwagniskosten).

    7. Protokolle der Jahreseigentümerversammlungen: Als Nachweis über die Funktionalität und das wirtschaftliche Umfeld der Eigentümergemeinschaft.

    8. Wirtschaftlichkeitsberechnung: Die Wirtschaftlichkeitsberechnung berücksichtigt die Investitionskosten, die Finanzierung, sowie die Einnahmen und Ausgaben aus dem Immobilienerwerb und ermittelt das Ergebnis nach der individuellen steuerlichen Situation des Investors.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Beleihungsunterlagen"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Beleihungsunterlagen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/beleihungsunterlagen-52887 node52887 Beleihungsunterlagen node30728 Betriebskosten node52887->node30728 node33156 Immobilien node52887->node33156 node52159 Abgeschlossenheitsbescheinigung node52159->node52887 node34224 Grundbuchamt node52159->node34224 node52158 Abgeschlossenheit node52159->node52158 node52917 Bruttomietrendite node52917->node30728 node52477 Prämienkalkulation node52477->node30728 node40560 Miete node40560->node30728 node28563 Bereitschaftskosten node30728->node28563 node52553 unbewegliche Sachen node52553->node33156 node52817 außerordentliches Kündigungsrecht bei ... node52817->node52887 node37317 Kreditinstitute node52817->node37317 node33315 Grundbuch node52817->node33315 node35586 Grundschuld node52817->node35586 node29385 Darlehen node52817->node29385 node34837 Grundstück node52923 Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung node52923->node33156 node52774 Abschreibung nach Eigennutzung node52774->node33156 node33156->node34837
    Mindmap Beleihungsunterlagen Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/beleihungsunterlagen-52887 node52887 Beleihungsunterlagen node33156 Immobilien node52887->node33156 node30728 Betriebskosten node52887->node30728 node52817 außerordentliches Kündigungsrecht bei ... node52817->node52887 node52159 Abgeschlossenheitsbescheinigung node52159->node52887

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete