Berufsfreiheit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
ein durch Art. 12 GG gewährleistetes Grundrecht, nach dem alle Deutschen das Recht haben, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder aufgrund Gesetzes geregelt werden. Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden mit Ausnahme einer öffentlichen Dienstverpflichtung und bei gerichtlich angeordneter Freiheitsentziehung.
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