1. I.w.S.: Alle Kosten, die zur Beschaffung der notwendigen Sach- und Dienstleistungen vom Betrieb aufgewandt werden müssen. Beschaffungskosten setzen sich zusammen aus:
(1) Beschaffungspreis (Preis der Güter am Markt),
(2) Nebenkosten der Beschaffung, z.B. Frachtkosten, Versicherungsbeiträge, Verwaltungskosten, Kosten der Beschaffungsstelle. In diesem Sinn Synonym für Anschaffungskosten.
2. I.e.S.: Nebenkosten der Beschaffung, d.h. die Anlieferungskosten, die sich u.a. aus Fracht und Versicherung zusammensetzen.
3. Planung: Das Beschaffungskostenbudget ist Teil des Beschaffungsbudgets.
Vgl. auch Logistikkosten.