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Beschaffungskosten

Kurzerklärung
1. I.w.S.: Alle Kosten, die zur Beschaffung der notwendigen Sach- und Dienstleistungen vom Betrieb aufgewandt werden müssen. Beschaffungskosten setzen sich zusammen aus: (1) Beschaffungspreis (Preis der Güter am Markt), (2) Nebenkosten der Beschaffung, z.B. Frachtkosten, Versicherungsbeiträge, Verwaltungskosten, Kosten der Beschaffungsstelle. In diesem Sinn Synonym für Anschaffungskosten. 2. I.e.S.: Nebenkosten der Beschaffung, d.h. die Anlieferungskosten, die sich u.a. aus Fracht und Versicherung zusammensetzen. 3. Planung: Das Beschaffungskostenbudget ist Teil des Beschaffungsbudgets. Vgl. ... Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

1. I.w.S.: Alle Kosten, die zur Beschaffung der notwendigen Sach- und Dienstleistungen vom Betrieb aufgewandt werden müssen. Beschaffungskosten setzen sich zusammen aus:
(1) Beschaffungspreis (Preis der Güter am Markt),
(2) Nebenkosten der Beschaffung, z.B. Frachtkosten, Versicherungsbeiträge, Verwaltungskosten, Kosten der Beschaffungsstelle. In diesem Sinn Synonym für Anschaffungskosten.

2. I.e.S.: Nebenkosten der Beschaffung, d.h. die Anlieferungskosten, die sich u.a. aus Fracht und Versicherung zusammensetzen.

3. Planung: Das Beschaffungskostenbudget ist Teil des Beschaffungsbudgets.

Vgl. auch Logistikkosten.

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Sachgebiete
Beschaffungskosten
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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