Besichtigungsrecht
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vermieter haben nur in wichtigen Ausnahmefällen ein Besichtigungsrecht. So darf der Vermieter die Wohnung besichtigen, wenn etwas renoviert, repariert oder modernisiert werden soll. Hat der Mieter gekündigt, darf der Vermieter die Räumlichkeiten neuen Miet- oder Kaufinteressenten zeigen. Allerdings muss jede Wohnungsbesichtigung angemeldet werden, außerdem hat der Vermieter auf die Belange des Mieters Rücksicht zu nehmen. Vertragsklauseln mit uneingeschränktem Besichtigungsrecht sind unwirksam.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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Besichtigungsrecht
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