Bestellersicherheit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit dem Forderungssicherungsgesetz 2008 ist eine sog. Bestellersicherheit für Verbraucher eingeführt worden. Der Unternehmer bzw. Bauhandwerker muss bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheitsleistung in Höhe von 5 Prozent der Baukosten hinterlegen. Damit werden Verbraucher bei einer Insolvenz des Bauunternehmens besser geschützt.
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Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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