Beteiligungscontrolling
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Controlling von Tochtergesellschaften in einem Konzern als Unterstützungsfunktion einer Konzernobergesellschaft hinsichtlich Planung, Steuerung und Kontrolle der dezentralen Führungen der Töchter.
Vgl. auch einheitliche Leitung.
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