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Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften AG (BGAG)

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Beteiligungsgesellschaft der Gewerkschaften GmbH, BGAG (www.bgag.de), ging 1990 aus der Beteiligungsgesellschaft für Gemeinwirtschaft hervor. Zuvor hatten die Anteilseigner den Rückzug aus der unternehmerischen Wohnungswirtschaft und den vollständigen Ausstieg aus der Gemeinwirtschaft beschlossen. Die Umsetzung dieser Beschlüsse hat die BGAG in den Jahren zwischen 1990 und 2007 im Wesentlichen abgeschlossen.

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