Teil sozial ausgerichteter Institutionen und Maßnahmen, die im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft als Element allg. Unternehmenspolitik darauf ausgerichtet sind, den jeweiligen Betriebsangehörigen spezielle Vorteile materieller und ideeller Art zuteil werden zu lassen. Die betrieblichen Sozialleistungen haben im Zuge des Ausbaus des allg. Systems der sozialen Sicherung relativ an Bedeutung verloren, obwohl sie im historischen Ablauf in vielen Bereichen Vorreiterfunktionen für die staatliche Sozialpolitik übernommen hatten. Gleichwohl sind sie nach wie vor beachtlich (Personalnebenkosten). So wird auch die betriebliche Altersversorgung (bAV) als zweite Säule im System der Alterssicherung bezeichnet.