Direkt zum Inhalt

Betriebsfonds

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    erfahrungsgemäße oder errechnete Kapitalgröße, die erforderlich ist, um das Anlagevermögen stets im betriebsnotwendigen Ausmaß beschäftigt zu halten; insofern zumindest der Höhe nach anlageähnlicher Charakter. Der Betriebsfonds zählt zum betriebsnotwendigen Umlaufvermögen (betriebsnotwendiges Vermögen) und soll sich größenmäßig nach Anlagenintensität und Produktionsdauer des Wirtschaftszweiges richten.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Betriebsfonds"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Betriebsfonds Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/betriebsfonds-31655 node31655 Betriebsfonds node31663 betriebsnotwendiges Vermögen node31655->node31663 node31208 Abschreibung node31663->node31208 node31582 betriebsnotwendiges Kapital node31663->node31582 node28473 Anlagevermögen node31663->node28473 node49278 Umlaufvermögen node31663->node49278
    Mindmap Betriebsfonds Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/betriebsfonds-31655 node31655 Betriebsfonds node31663 betriebsnotwendiges Vermögen node31655->node31663

    News SpringerProfessional.de

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete