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Betriebsgemeinkosten

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff der Vollkostenrechnung für die Zusammenfassung sämtlicher im Einkaufs- und Fertigungsbereich anfallenden Kostenträgergemeinkosten (Gemeinkosten). Da mit einer solchen Zusammenfassung die Abbildungsgenauigkeit der Kostenrechnung vermindert wird, findet man Betriebsgemeinkosten i.d.R. nur in kleinen Betrieben.

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    Mindmap "Betriebsgemeinkosten"

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