Betriebsimmobilie
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Betriebsimmobilien sind betrieblich genutzte bebaute und unbebaute Grundstücke, die ähnlich einem Produktionsmittel dem Geschäftszweck dienen und vom Unternehmer/ Unternehmen ganz oder überwiegend (zu mehr als zwei Drittel des jährlichen Mietwertes) selbst genutzt werden.
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Nutzungsdauer nach Objektarten Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit vorvertragliche Informationspflichten
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