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Bietergruppe Bundesemissionen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Bietergruppe Bundesemissionen umfasst derzeit 36 sowohl inländische als auch ausländische Geschäftsbanken. Ihre Mitglieder werden durch die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH bestimmt. Diese bietet für Rechnung des Bundes über die Deutsche Bundesbank Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und unverzinsliche Schatzanweisungen im Tenderverfahren an. Für die Mitglieder der Bietergruppe wird halbjährlich eine Rangliste nach der Höhe ihrer Anteile am zugeteilten gewichteten Emissionsvolumen ohne Nennung der Anteilssätze veröffentlicht. Die Verfahrensregeln gelten auch für inflationsindexierte Bundesanleihen und inflationsindexierte Bundesobligationen, sofern diese im Tenderverfahren begeben werden.

    Von den Mitgliedern der Bietergruppe wird erwartet, dass sie mind. 0,05 Prozent der in einem Kalenderjahr in den Tendern insgesamt zugeteilten und laufzeitabhängig gewichteten Emissionsbeträge übernehmen.

    Bis Ende 1997 wurden Bundesanleihen im kombinierten Konsortial- und Tenderverfahren über das Bundesanleihekonsortium begeben, während bei den Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen und U-Schätzen ausschließlich das Tenderverfahren angewandt wurde, bei dem alle gebietsansässigen Kreditinstitute mit LZB-Girokonto zur Gebotsabgabe zugelassen waren. Seit Januar 1998 werden Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzanweisungen sowie U-Schätze einheitlich im Tenderverfahren über die neu gebildete „Bietergruppe Bundesemissionen” begeben.

    Mitglied der Bietergruppe kann nur ein Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union werden. Zudem ist eine bestimmte Mindestplatzierungskraft erforderlich (Übernahme von mindestens 0,05 % der in einem Kalenderjahr in den Tendern insgesamt zugeteilten und laufzeitabhängig gewichteten Emissionsbeträge).

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