| 
 | 
 | 
Bookmark
 | 

Bilanz

Kurzerklärung

Im Grundsatz der Abschluss des Rechnungswesens einer Unternehmung für einen bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag) in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital. Ausführliche Erklärung

Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Peter Oser
Partner, Leiter Grundsatzabteilung Wirtschaftsprüfung, Professional Practice Director
Buch zum Thema
Mittelständische Unternehmen bilden das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Im Vergleich zu anderen Ländern weisen sie allerdings eine geringe Eigenkapitalquote auf ... mehr
Ausführliche Erklärung

I. Kennzeichnung:

im Grundsatz der Abschluss des Rechnungswesens einer Unternehmung für einen bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag) in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital. Das Vermögen (Aktiva) zeigt die konkrete Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel, das Kapital (Passiva) die Ansprüche der Gläubiger (Fremdkapital) und der Unternehmer (Eigenkapital als Saldo zwischen Vermögen und Fremdkapital, also als Restanspruch) an das Vermögen. Vermögen und Kapital stellen dieselbe Wertgesamtheit dar; dies kommt in der sog. Bilanzgleichung (Aktiva = Passiva) zum Ausdruck. I.d.R. ist nur eine rein rechnerische, also keine materielle Zuordnung zwischen einzelnen Vermögens- und Kapitalteilen möglich (goldene Bilanzregel). Bei der Erstellung von Bilanzen sind in Abhängigkeit vom Bilanzzweck (Bilanzierungsanlass) immer drei Aufgaben zu lösen:
(1) inhaltliche Bestimmung von Vermögen und Kapital (Bilanzierung dem Grunde nach; Aktivierung, Passivierung);
(2) Bewertung von Vermögen und Fremdkapital (Bilanzierung der Höhe nach);
(3) Gliederung (Ausweis) von Vermögen und Kapital (Bilanz wird üblicherweise in der Form eines Kontos aufgestellt; Soll = Aktiva, Haben = Passiva); Bilanzgliederung.

II. Bilanzarten:

wesentliche Merkmale zur Unterscheidung von Bilanzen: 1. Bilanzierungsanlässe: a) Regelbilanzen (regelmäßig auftretend): z.B. handelsrechtliche Jahresbilanz (Jahresabschluss), Steuerbilanz.

b) Sonderbilanzen (unregelmäßig, meist nur einmalig auftretend): z.B. Gründungsbilanz, Umwandlungsbilanz, Sanierungsbilanz, Auseinandersetzungsbilanz, Abwicklungsbilanz, Insolvenzstatus, Überschuldungsbilanz, Unterbilanz, Kreditstatus (Status).

2. Bilanzierungszeitraum: a) Totalbilanzen (Stichtag = Ende der Lebensdauer): Aus der Gegenüberstellung mit der Gründungsbilanz lässt sich grundsätzlich das Totalergebnis einer Unternehmung ermitteln.

b) Partialbilanzen (Stichtag = Zeitpunkt während der Lebensdauer): Aus der Gegenüberstellung von aufeinander folgenden Partialbilanzen ergeben sich Periodenerfolge.

Beispiel: Jahresbilanz (Stichtag = letzter Tag des Geschäftsjahres) oder Zwischenbilanz, die täglich, wöchentlich (z.B. Bankausweise der Deutschen Bundesbank), monatlich oder quartalsweise aufgestellt wird und i.d.R. der kurzfristigen Erfolgsrechnung dient.

3. Zeitliche Bilanzdimension: a) Istbilanzen (vergangener, gegenwärtiger Stichtag): Bilanzen sind aufgrund der Bilanzanlässe ganz überwiegend Istbilanzen.

b) Planbilanzen (zukünftiger Stichtag): z.B. Jahres- oder Zwischenbilanzen, wenn diese als Planungs- und Entscheidungsinstrument benutzt werden.

4. Umfang des bilanzierten Vermögens: a) Gesamtvermögensbilanzen: Einschluss des Firmenwertes z.B. bei Auseinandersetzungsbilanzen möglich.

b) Teilvermögensbilanzen: ohne Firmenwert, z.B. Umwandlungsbilanz bei Buchwertverknüpfung.

5. Empfängerkreis: a) Interne Bilanzen: für den Bilanzierenden z.B. als Planungs- oder Kontrollinstrument.

b) Externe Bilanz: für Außenstehende (z.B. Finanzamt, Aktionäre, Gläubiger), z.B. als Informations- oder Rechenschaftsinstrument, ferner als Basis für Abrechnungen (z.B. Gewinnausschüttung, Einkommensbesteuerung).

6. Rechtsgrund: a) Gesetzlich vorgeschriebene Bilanzen: z.B. handels- und steuerrechtliche Jahresbilanz, aktienrechtliche Sonderbilanzen (z.B. Abwicklungs- und Gründungsbilanz).

b) Vertragliche Bilanzen: z.B. Kreditstatus aufgrund eines Kreditvertrages.

c) Freiwillig erstellte Bilanzen: z.B. interne Planbilanzen.

7. Rechnungsgrundlagen: a) Inventurbilanz: Die zu erstellende Bilanz baut auf einer körperlichen Bestandsaufnahme auf, z.B. grundsätzlich bei der handelsrechtlichen Jahresbilanz.

b) Buchbilanz: Die Bilanz wird aus dem Abschluss der Geschäftsbücher entwickelt, z.B. bei täglichen Zwischenbilanzen.

8. Zahl der erfassten Unternehmen: a) Einzelbilanz: z.B. handelsrechtliche Jahresbilanz.

b) Summenbilanz: additive Zusammenfassung von Einzelbilanzen (Betriebsvergleich).

c) Konzernbilanz: Zusammenfassung der Einzelbilanzen grundsätzlich aller zu einem Konzern gehörenden Unternehmen zum Konzernabschluss.

Die dargestellten Bilanzarten überschneiden sich vielfach.

III. Geschichtlicher Überblick:

1. Während Handelsbücher bereits im Altertum geführt wurden, hat sich eine einfache moderne Buchführung wahrscheinlich erst im 14./15. Jh. entwickelt. Bilanzen wurden aber auch zu dieser Zeit nur vereinzelt aufgestellt, und zwar zunächst nur, um die Salden vollgeschriebener Bücher auf die nächsten übertragen zu können, ohne dass eine Inventur stattfand.

2. Mit der doppelten Buchführung, die Ende des 15. Jh. von Italien kommend in Deutschland bekannt wurde, finden sich auch die ersten Abschlüsse, allerdings nicht in regelmäßiger Zeitfolge und ohne dass einheitliche Abschlussregeln bekannt waren.

3. Die ersten gesetzlichen Abschlussvorschriften enthalten einige städtische Partikularrechte (Nürnberg, Frankfurt a.M., Lüneburg im 16. Jh.) und die ordonnance de commerce (1673), die eine alle zwei Jahre durchzuführende Inventur vorschrieb, die alle Vermögensteile einschließlich der Forderungen und Schulden enthalten sollte. In Deutschland wurde aber noch bis zu Anfang des 19. Jh. ein Abschluss lediglich aus den Geschäftsbüchern entwickelt.

4. Das zu dieser Zeit geltende allg. Landrecht für die preußischen Staaten stellte das Unterlassen der jährlichen „Balanceziehung” unter Strafandrohung (fahrlässiger Bankrott). Erst mit der Entwicklung des Handelsrechts in der Mitte des 19. Jh. wurden Vorschriften über die Inventur und Bilanz erlassen.

Version:
Stichwortbeziehungen
Verweise auf dieses Stichwort
Sachgebiete
Bilanz
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
Durch eine internationale Rechnungslegung und damit internationale Harmonisierung der Rechnungslegung soll eine Vergleichbarkeit bzw. Interpretierbarkeit der Jahresabschlüsse international agierender Unternehmen, die ansonsten nach länderspezifischen, unterschiedlichen Rechtsnormen erstellt sind, erreicht werden. Diese Harmonisierung ist seit 2001 Aufgabe des IASB, des privatrechtlichen ... mehr
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Zweck Der Lagebericht verkörpert ein rechtlich und funktional eigenständiges Rechnungslegungsinstrument der jährlichen Pflichtpublizität von Unternehmen neben dem Jahresabschluss. Er erläutert den Jahresabschluss und ergänzt diesen um Informationen allgemeiner Art über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft. ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking, Prof. Dr. Norbert Pfitzer, Prof. Dr. Peter Oser
I. Begriff Unter den Begriff der Bilanzpolitik fallen alle legalen Maßnahmen, die der Bilanzierende innerhalb des Jahresabschlusses und Lageberichts ergreift, um die Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens inhaltlich und/oder formal so zu gestalten, dass bei den Adressaten ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Michael Hommel
Die Regulierung der Rechnungslegung war lange Zeit eine Staatsaufgabe und damit von vielfältigen nationalen Besonderheiten geprägt. Die folglich international wenig vergleichbaren Rechnungslegungsdaten behinderten somit das Zusammenwachsen der Kapitalmärkte. Die faktisch immer notwendiger werdende Internationalisierung der Rechnungslegung konkretisierte sich im Juni ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Bernhard Pellens, Prof. Dr. Thorsten Sellhorn, Dipl. Ök. Torben Rüthers
Suche
 
Schwerpunktbeiträge des Tages
Die Frage, was unter internationalem Management zu verstehen sei und unter welchen Bedingungen dieses in der Unternehmenspraxis vorzufinden ist, wird in der Literatur bis heute nicht übereinstimmend beantwortet. So bleibt z.B. umstritten, ob bei einem gelegentlich in geografisch nahe Auslandsmärkte ... mehr
von  Prof. Dr. Johann Engelhard
Controlling ist ein Teilbereich des unternehmerischen Führungssystems, dessen Hauptaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche ist. Im Controlling laufen die Daten des Rechnungswesen und anderer Quellen zusammen.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Weber
Anzeige