| 
 | 
 | 
Bookmark
 | 

Bilanzfälschung

Kurzerklärung
Bilanzdelikt; Verstoß gegen das Prinzip der Bilanzwahrheit. Falsche Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens mit dem Ziel, andere (meist günstigere) Verhältnisse vorzuspiegeln, als tatsächlich gegeben. Strafbar nach § 331 HGB, § 400 AktG und anderen Vorschriften. Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Peter Oser
Partner, Leiter Grundsatzabteilung Wirtschaftsprüfung, Professional Practice Director
Ausführliche Erklärung

Bilanzdelikt; Verstoß gegen das Prinzip der Bilanzwahrheit. Falsche Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens mit dem Ziel, andere (meist günstigere) Verhältnisse vorzuspiegeln, als tatsächlich gegeben. Strafbar nach § 331 HGB, § 400 AktG und anderen Vorschriften.

Version:
Sachgebiete
Bilanzfälschung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriff Das identitäsbasierte Markenmanagement stellt einen außen- und innengerichteten Managementprozess mit dem Ziel der funktionsübergreifenden Vernetzung aller mit der Markierung von Leistungen zusammenhängenden Entscheidungen und Maßnahmen zum Aufbau einer starken Marke dar. II. Merkmale Abweichend von herkömmlichen Ansätzen der Markenführung, sieht das ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Christoph Burmann, Dipl.-Geogr. Andreas Müller
I. Charakterisierung Steuern stellen für die Wirtschaftssubjekte negative Erfolgsbeiträge dar, da regelmäßig eine Orientierung an Nettozielgrößen erfolgt. Gesucht werden deshalb (internationale) Investitionsstandorte, die bei gegebener Investition die minimale Steuerbelastung bzw. die maximale Nachsteuerrendite aufweisen. Der Stellenwert der internationalen Steuerbelastung hängt allerdings ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Thomas Egner, Prof. Dr. Klaus Henselmann
I. Geschichte Die Neue Institutionenökonomik (NIÖ) ist eine seit den 1970er-Jahren aufstrebende Forschungsrichtung der Volkswirtschaftslehre. Zu ihren Vorläufern gehören Coase, Demsetz, Alchian, Olson, Buchanan und Tullock, zu ihren Hauptbegründern zählen u.a. Williamson, Jensen und Meckling. Im deutschen Sprachraum hat v.a. Richter ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Apl. Prof. Dr. Dr. Helge Peukert
Suche
 
Schwerpunktbeiträge des Tages
Die Frage, was unter internationalem Management zu verstehen sei und unter welchen Bedingungen dieses in der Unternehmenspraxis vorzufinden ist, wird in der Literatur bis heute nicht übereinstimmend beantwortet. So bleibt z.B. umstritten, ob bei einem gelegentlich in geografisch nahe Auslandsmärkte ... mehr
von  Prof. Dr. Johann Engelhard
Controlling ist ein Teilbereich des unternehmerischen Führungssystems, dessen Hauptaufgabe die Planung, Steuerung und Kontrolle aller Unternehmensbereiche ist. Im Controlling laufen die Daten des Rechnungswesen und anderer Quellen zusammen.
von  Prof. Dr. Dr. h.c. Jürgen Weber
Anzeige