Bilanzdelikt; Verstoß gegen das Prinzip der Bilanzwahrheit. Falsche Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des bilanzierenden Unternehmens mit dem Ziel, andere (meist günstigere) Verhältnisse vorzuspiegeln, als tatsächlich gegeben. Strafbar nach § 331 HGB, § 400 AktG und anderen Vorschriften.