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Bilanzidentität

Kurzerklärung
Kongruenzprinzip; formelle und materielle Übereinstimmung der Schlussbilanz des laufenden Geschäftsjahres mit der Anfangsbilanz des folgenden Geschäftsjahres (§ 252 I Nr. 1 HGB). Durchbrechungen führen zu Ergebnisveränderungen und sind daher unzulässig. Ausnahme: z.B. Währungswechsel. Ausführliche Erklärung
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Kongruenzprinzip; formelle und materielle Übereinstimmung der Schlussbilanz des laufenden Geschäftsjahres mit der Anfangsbilanz des folgenden Geschäftsjahres (§ 252 I Nr. 1 HGB). Durchbrechungen führen zu Ergebnisveränderungen und sind daher unzulässig.

Ausnahme: z.B. Währungswechsel.

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Sachgebiete
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ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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