Planbilanz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Bilanz in der betrieblichen Gesamtplanung.
2. Merkmale: Die Planbilanz umfasst die Auswirkungen der funktionalen Teilplanungen auf Vermögen und Schulden des Betriebs. Sie wird abgeleitet aus dem Investitionsplan, Finanzplan und Absatzplan sowie Ergebnisplan (Abschreibungen und Gewinn). Die Planbilanz ist Kernstück einer integrierten Planungsrechnung. Der Gestaltung der Planbilanz liegen bes. erfolgs- und liquiditätspolitische Erwägungen zugrunde.
3. Zweck: Die Planbilanz soll die einzelnen Teilpläne unter Berücksichtigung des Zielsystems der Unternehmung (Unternehmungsziele) koordinieren.
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