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Bilanzschema

Kurzerklärung
Vorschrift (teils gesetzlich, teils durch freiwillige Übernahme) für inhaltliche Abgrenzung und Gliederung einzelner Postengruppen und Positionen in der Bilanz. Für Kapitalgesellschaften ausführliches Bilanzschema in § 266 HGB, aufgrund dessen die Aufstellung der Handelsbilanzen erfolgt (Bilanzgliederung). Dieses Bilanzschema hat Bedeutung auch für andere Gesellschaftsformen (zumindest für größere Unternehmungen, vgl. Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz) als Vorbild für eine ordnungsgemäße Bilanzierung. Auch die Kontenrahmen der einzelnen Wirtschaftszweige enthalten vielfach ... Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Dr. Norbert Oser
Partner, Leiter Grundsatzabteilung Wirtschaftsprüfung, Professional Practice Director
Prof. Dr. Thorsten Sellhorn
Lehrstuhlinhaber
Buch zum Thema
Ziel des Buches ist ein Beitrag zur Diskussion um ein adäquates Rechnungslegungssystem für kleine und mittelgroße Unternehmen. Ingrid Lühr untersucht, ... mehr
Ausführliche Erklärung

Vorschrift (teils gesetzlich, teils durch freiwillige Übernahme) für inhaltliche Abgrenzung und Gliederung einzelner Postengruppen und Positionen in der Bilanz. Für Kapitalgesellschaften ausführliches Bilanzschema in § 266 HGB, aufgrund dessen die Aufstellung der Handelsbilanzen erfolgt (Bilanzgliederung). Dieses Bilanzschema hat Bedeutung auch für andere Gesellschaftsformen (zumindest für größere Unternehmungen, vgl. Rechnungslegung nach dem Publizitätsgesetz) als Vorbild für eine ordnungsgemäße Bilanzierung.

Auch die Kontenrahmen der einzelnen Wirtschaftszweige enthalten vielfach Musterbeispiele für Bilanzschemata.–
Spezielle Bilanzschemata gelten für Unternehmen bestimmter Branchen (vgl. Bilanzgliederung).

Im Ausland sind z.T. ähnliche Bilanzschemata entwickelt worden, so z.B. in der Schweiz, Österreich, EU-Ländern (Vierte EG-Richtlinie).

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Sachgebiete
Bilanzschema
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
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