| 
 | 
 | 

Bild

Kurzerklärung
1. Begriff: Aufzeichnung eines realen oder fiktiven Gegenstandes, die dem Gegenstand ähnlich ist und deswegen wie der Gegenstand wahrgenommen werden kann. 2. Marketing: Bilder weisen eine sehr hohe Beeinflussungskraft auf, da konkrete Bilder wie die Wirklichkeit wahrgenommen werden, während die Sprache ein verschlüsseltes und wirklichkeitsfremdes Zeichensystem ist. Vgl. auch Bildkommunikation, Schlüsselbild. 3. Recht: Recht am Bild ist Persönlichkeitsrecht, das gegen missbräuchliche Verwendung zivilrechtlich durch Schadensersatz, Unterlassungs- und Verwertungsanspruch und strafrechtlich ... Ausführliche Erklärung
Buch zum Thema
Wie reagiert der Handel auf die Megatrends der Zukunft? Ist der deutsche Handel innovationsfeindlich, wie es der Geschäftsführer eines Handelsunternehmens ... mehr
Ausführliche Erklärung

1. Begriff: Aufzeichnung eines realen oder fiktiven Gegenstandes, die dem Gegenstand ähnlich ist und deswegen wie der Gegenstand wahrgenommen werden kann.

2. Marketing: Bilder weisen eine sehr hohe Beeinflussungskraft auf, da konkrete Bilder wie die Wirklichkeit wahrgenommen werden, während die Sprache ein verschlüsseltes und wirklichkeitsfremdes Zeichensystem ist.

Vgl. auch Bildkommunikation, Schlüsselbild.

3. Recht: Recht am Bild ist Persönlichkeitsrecht, das gegen missbräuchliche Verwendung zivilrechtlich durch Schadensersatz, Unterlassungs- und Verwertungsanspruch und strafrechtlich geschützt ist. Rechtsgrundlage ist das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotographie (KUG) vom 9.1.1907 (RGBl. I S. 7) m.spät.Änd.: a) Verbreitung nur mit Einwilligung des Abgebildeten, die als erteilt gilt, wenn eine Entlohnung für Abbildung gezahlt wird. Bis zu zehn Jahren nach dem Tod des Abgebildeten ist die Einwilligung der Angehörigen erforderlich (§ 22 KUG).

b) Ohne Einwilligung dürfen u.a. verbreitet werden:
(1) Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte;
(2) Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder Ortschaft erscheinen;
(3) Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen;
(4) Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung einem höheren Interesse der Kunst dient. In allen diesen Fällen darf ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder seiner Angehörigen nicht verletzt werden (z.B. regelmäßig bei Verwendung zu Werbezwecken; § 23 KUG).

Urheberrechtlich gilt § 60 UrhG: Der Besteller eines Bildes darf es durch Lichtbild vervielfältigen oder vervielfältigen lassen; die Vervielfältigungsstücke dürfen unentgeltlich verbreitet werden.

Version:
Sachgebiete
Bild
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Informationen zu den Sachgebieten
Das Bürgerliche Recht ist die zentrale Materie des Privatrechts. Anders als die nur für bestimmte Berufsgruppen oder Sachgebiete geltenden bes. Rechtsgebiete des Privatrechts (z.B. das Handelsrecht, das Gesellschaftsrecht oder z.T. auch Arbeitsrecht) regelt das Bürgerliche Recht die Rechtsbeziehungen jeder Privatperson, ... mehr
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
I. Begriff Die Wirtschaftsgeografie beschäftigt sich mit der räumlichen Dimension wirtschaftlicher Prozesse und Aktivitäten. An der Schnittstelle zwischen Geowissenschaften, Geografie und Wirtschaftswissenschaften untersucht sie das Verhältnis von Wirtschaft und Raum und bemüht sich deshalb um eine Synthese von Wirtschaftsforschung und geografischer ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Hans-Dieter Haas, Dr. Simon-Martin Neumair
I. Grundlagen Die Aufgabe der Produktionsplanung und -steuerung als Teilbereich des operativen Produktionsmanagements besteht darin, für einen reibungslosen und wirtschaftlichen Produktionsprozess bei gegebenen und (weitgehend) unveränderbaren Kapazitäten zu sorgen. Im Einzelnen ist dabei festzulegen, welche absatzbestimmten Produkte in welchen Mengen im Planungszeitraum ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Dr. Christoph Siepermann
I. Gegenstand Als Spezialgebiet der klassischen Unternehmensberatung beinhaltet die Strategieberatung die Unterstützung eines Unternehmens oder einer Organisation bei der Behandlung strategischer Fragestellungen. Diese betreffen die Überprüfung, Weiterentwicklung oder Neuentwicklung von Zielrichtungen, Konzepten und Maßnahmen einschließlich der Gestaltung gesamthafter Geschäftsmodelle. Strategieentwicklung ist ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Dr. Jörg Schneider
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Effizienteste Maßnahmen im Marketing
Anteil der Marketingfachleute, die folgende Kommunikationsmaßnahmen als effizient einschätzen in 2011
Statistik: Effizienteste Maßnahmen im Marketing Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Bild"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Die Frage, was unter internationalem Management zu verstehen sei und unter welchen Bedingungen dieses in der Unternehmenspraxis vorzufinden ist, wird in der Literatur bis heute nicht übereinstimmend beantwortet. So bleibt z.B. umstritten, ob bei einem gelegentlich in geografisch nahe Auslandsmärkte ... mehr
von  Prof. Dr. Johann Engelhard
Immer häufiger nutzen Unternehmen verschiedener Branchen Sponsoring als Kommunikationsinstrument. Im Sport, bei kulturellen Ereignissen sowie im ökologischen, sozialen und medialen Bereich werden gezielt Personen, Projekte, Institutionen und audiovisuelle Programme unterstützt sowie eigene Veranstaltungen initiiert, um Teilnehmer und Zuschauer mit Kommunikationsabsichten ... mehr
von  Prof. Dr. Manfred Bruhn
Anzeige