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Bildungskosten

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Entstehung: Bildungskosten entstehen durch den Wert des Ressourcenverbrauchs und der Ressourcennutzung, die Lernende verursachen. Dazu gehört der Wert der Zeit, welche Lernende aufbringen und in der sie auf die Erzielung von Einkommen verzichten.

    2. Arten: a) Direkte Kosten: Sie umfassen alle bewerteten laufenden Ressourcenverbräuche, welche die Vermögensposition des Kostenträgers (im Sinn der betriebswirtschaftlichen Kostenrechnung) vermindert und durch Bildungsaktivitäten verursacht werden. Kostenträger können dabei sein: Das lernende Individuum, dessen Familie, die Bildungsinstitution, der Staat, die Gesellschaft insgesamt. Direkte Kostenarten, die von den Lernenden, oder den Institutionen, oder vom Staat oder der Gesellschaft getragen werden, sind: Bildungsbedingte zusätzliche Lebenshaltungskosten, Transportkosten, Kosten für Lehr- und Lernmaterialien, Personalkosten (für Erzieherinnen, Lehrer, Ausbilder etc.), sonstige Sachkosten (Energie, Miete, Telefon, Porto etc.), Bildungsgebühren.

    In den öffentlichen Finanzstatistiken werden i.d.R. die Ausgaben der öffentlichen Haushalte (untergliedert nach Ausgabenarten wie Personal-, Investitions- und Sachausgaben) pro Kalenderjahr ausgewiesen. Während die öffentlichen Bildungsausgaben und die Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit für berufliche Weiterbildung gut dokumentiert sind, liegen für die Kosten der betrieblichen Aus- und Weiterbildung Daten aus wenigen, in großem Abstand vorgenommenen große Erhebungen vor. Über die direkten Kosten der Lernenden bzw. ihrer Familien liegen entweder keine Daten vor (Schulbereich, Elementarbereich, Berufsausbildung) oder erste Schätzungen. Lediglich die direkten privaten Studienkosten sind durch die in Dreijahresabständen regelmäßig stattfindenden Sozialerhebungen des Deutschen Studentenwerkes gut erfasst. Ihre Aussagefähigkeit ist aber dadurch beeinträchtigt, dass die Studienkosten „brutto” und damit die studienbedingten zusätzlichen Lebenshaltungskosten nicht gesondert ausgewiesen werden.

    b) Indirekte Kosten: Der oben gegebene Kostenbegriff beschränkt die Bildungskosten nicht auf die direkten (ausgabengleichen) Kosten, sondern schließt Opportunitätskosten bzw. kalkulatorische Kosten mit ein. Indirekte Kosten sind somit als die nicht ausgabengleichen Kosten definiert. Die wichtigste Kategorie der Opportunitätskosten stellen die entgangenen Einkommen der Lernenden (individuelle Ebene) bzw. die entgangene Produktion (Organisationsebene) bzw. das entgangene Bruttoinlandsprodukt (gesellschaftliche Ebene) dar.

    c) Externe Kosten und Kosten nonformaler Bildung: Externe Bildungskosten entstehen, wenn die Bildungsbemühungen Vermögensverluste außerhalb des Bildungssystems erzeugen (z.B. die Kosten von Gewalttaten in Schulen gegenüber Lehrpersonen oder Mitlernenden oder von Polizeischutz von bzw. an Schulen). Schließlich finden eine Fülle von Bildungsprozessen nonformal, d.h. außerhalb des formalen Bildungssystems z.B. in der Familie, zu Hause, am Arbeitsplatz und bei anderen Gelegenheiten statt, die ebenfalls Ressourcen

    v.a. Zeit

    beanspruchen.

    Vgl. auch Bildungserträge und -nutzen.

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