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Bruttodividende

Kurzerklärung
Begriff des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens von 1977 bis 2000; Dividende, die im Gegensatz zur Bardividende den körperschaftsteuerlichen Anrechnungsanspruch einschließt. Bei einer Bardividende von 70 und einem Anrechnungsanspruch von 3/7 betrug die Bruttodividende also 100. Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Norbert Dautzenberg
Verwalter einer Professur für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Buch zum Thema
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Ausführliche Erklärung

Begriff des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens von 1977 bis 2000; Dividende, die im Gegensatz zur Bardividende den körperschaftsteuerlichen Anrechnungsanspruch einschließt. Bei einer Bardividende von 70 und einem Anrechnungsanspruch von 3/7 betrug die Bruttodividende also 100.

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Sachgebiete
Bruttodividende
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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