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Buchungsgebühr

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gebühr, die von den Kreditinstituten im Rahmen der Kontoführung in Rechnung gestellt wird. Neben einer fixen Grundgebühr wird für jede auf dem Konto vorgenommene Buchung ein gewisser Betrag (teilweise differenziert nach dem der Buchung zugrunde liegenden Zahlungsvorgang) dem Kontoinhaber belastet. Zur Förderung der beleglosen Abwicklung differenzieren die Kreditinstitute auch zunehmend nach der Einreichungsart (beleglose Aufträge günstiger als beleghafte). Manche Banken gewähren bestimmte Freiposten pro Monat, Quartal oder Jahr, die frei von Buchungsgebühren sind. Darüber hinaus kommen Differenzierungen nach Buchungstypen wie Daueraufträgen, Überweisungen, Lastschriften etc. vor. Die Erhebung einer Buchungsgebühr ist Bestandteil der Geschäfts- und Preispolitik eines Kreditinstituts. Banken sowie Bausparkassen erheben teilweise aus Marketinggründen keine Buchungsgebühren.

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    Mindmap "Buchungsgebühr"

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