Bürokratieabbaugesetz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Mit Inkrafttreten des Bürokratieabbaugesetzes II zum 1.11.2007 ist u.a. auch für den Bereich der kommunalen Steuern und Gebühren das einer Klage bisher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren bei der Behörde weggefallen. Als förmlicher Rechtsbehelf gegen Bescheide über Grundbesitzabgaben steht nunmehr lediglich die Möglichkeit einer Klage beim jeweils zuständigen Verwaltungsgericht offen. Durch die Erhebung der Klage wird allerdings die Wirksamkeit des angefochtenen Bescheides nicht gehemmt.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Bürokratieabbaugesetz
ausgehend