1. in einer bundesstaatlichen Ordnung Bezeichnung für den Gesamtstaat („Bund und Länder“).
2. Werbung: Freiraum außerhalb des Satzspiegels in der Blattmitte oder in der Falz eines Druckwerks. Anzeigen „über Bund“ füllen diesen Freiraum aus und treffen in der Blattmitte aneinander.