Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS); Sitz in Hamburg, Außenstelle Rostock.
Rechtsgrundlage: Seeaufgabengesetz i.d.F. vom 26.7.2002 (BGBl. I 2876). 1990 zusammengelegt aus dem Deutschen Hydrographischen Institut und dem Bundesamt für Schiffsvermessung.
Aufgaben: Vermessung von Seeschiffen nach nationalen und internationalen Vorschriften; Zentralstelle für die Binnenschiffeichung und Fachaufsicht über Schiffseichämter des Bundes, Ausstellung von Flaggendokumenten; Internationales Seeschifffahrtregister und Flaggenregister; Förderungsprogramme für die dt. Schifffahrt. Aufgaben des Hydrographischen Instituts.