Bundesbürgschaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bürgschaftsübernahme (Bürgschaft), auch Garantieübernahme (Bundesgarantie), des Bundes für Darlehen, die für Zwecke von bes. wirtschaftlicher oder sozialpolitischer Bedeutung von Banken oder sonstigen Kapitalsammelstellen gegeben werden und die sonst nicht ordnungsgemäß gesichert werden können.
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