Bundesoberbehörde, dem Staatssekretär beim Bundeskanzler und dem Beauftragten für die Nachrichtendienste unterstellt; Sitz in Pullach.
Aufgabe: Nachrichtendienstliche Auslandsaufklärung.
Rechtsgrundlage: Gesetz über den Bundesnachrichtendienst vom 20.12.1990 (BGBl. I 2954) m.spät.Änd.