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Bundesnachrichtendienst (BND)

(weitergeleitet von BND)

Kurzerklärung
Bundesoberbehörde, dem Staatssekretär beim Bundeskanzler und dem Beauftragten für die Nachrichtendienste unterstellt; Sitz in Pullach. Aufgabe: Nachrichtendienstliche Auslandsaufklärung. Rechtsgrundlage: Gesetz über den Bundesnachrichtendienst vom 20.12.1990 (BGBl. I 2954) m.spät.Änd. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Bundesoberbehörde, dem Staatssekretär beim Bundeskanzler und dem Beauftragten für die Nachrichtendienste unterstellt; Sitz in Pullach.

Aufgabe: Nachrichtendienstliche Auslandsaufklärung.

Rechtsgrundlage: Gesetz über den Bundesnachrichtendienst vom 20.12.1990 (BGBl. I 2954) m.spät.Änd.

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Sachgebiete
Bundesnachrichtendienst (BND)
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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