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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

Kurzerklärung
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ); Sitz in Bonn. Errichtet durch das Jugendschutzgesetz vom 23.7.2002 (BGBl. I 2730) m.spät.Änd. Aufgaben: Führung der Liste der jugendgefährdenden Medien. Entscheidung erfolgt auf Antrag u.a. der Jugendämter. Ausführliche Erklärung
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Ausführliche Erklärung

Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ); Sitz in Bonn. Errichtet durch das Jugendschutzgesetz vom 23.7.2002 (BGBl. I 2730) m.spät.Änd.

Aufgaben: Führung der Liste der jugendgefährdenden Medien. Entscheidung erfolgt auf Antrag u.a. der Jugendämter.

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Sachgebiete
Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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