| 
 | 
 | 

Bundestag

Kurzerklärung
Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Berlin bestehend aus 598 Abgeordneten, von denen 299 in Wahlkreisen und die Übrigen nach Landeslisten gewählt werden (§ 1 BundeswahlG). Mögliche Überhangmandate sind nicht berücksichtigt. Die Abgeordneten werden für vier Jahre von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Neben den ihm nach der Verfassung zugewiesenen Aufgaben und Rechten ist der Bundestag als das Repräsentationsorgan des Volkes der zentrale Ort der institutionalisierten politischen Willensbildung auf der ... Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Buch zum Thema
Dieses Lehrbuch setzt voraus, dass der Leser ohne Vorkenntnisse fundierte Grundkenntnisse zum Öffentlichen Recht erlernen möchte. Die Erklärung geht von ... mehr
Ausführliche Erklärung

Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland in Berlin bestehend aus 598 Abgeordneten, von denen 299 in Wahlkreisen und die Übrigen nach Landeslisten gewählt werden (§ 1 BundeswahlG). Mögliche Überhangmandate sind nicht berücksichtigt. Die Abgeordneten werden für vier Jahre von den wahlberechtigten Deutschen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt.

Neben den ihm nach der Verfassung zugewiesenen Aufgaben und Rechten ist der Bundestag als das Repräsentationsorgan des Volkes der zentrale Ort der institutionalisierten politischen Willensbildung auf der Ebene des Bundes. Zu seinen verfassungsrechtlichen Aufgaben gehört u.a.: Die Beschlussfassung über die Bundesgesetze (Art. 77 GG); die Feststellung des Bundeshaushaltes (Art. 110 GG); die Wahl des Bundeskanzlers (Art. 63 GG); die Beteiligung bei der Wahl des Bundespräsidenten (Art. 54 GG); das konstruktive Misstrauensvotum gegenüber dem Bundeskanzler (Art. 67 GG); Große und Kleine Anfragen, Befragung der Bundesregierung; Wahl der Hälfte der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts (Art. 94 GG); Mitwirkung bei der Berufung der Richter der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Art. 95 GG); Einsetzung von Untersuchungsausschüssen (Art. 44 GG).

Die Arbeitsweise des Bundestages und der Bundestagsausschüsse ist in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages i.d.F. vom 2.7.1980 (BGBl. I 1237) m.spät.Änd. näher geregelt.

Vgl. auch Abgeordnete.

Version:
Literaturhinweise/Links
Sachgebiete
Bundestag
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
Weiterführende Schwerpunktbeiträge
Internationales Marketing umfasst die Planung, Koordination und Kontrolle aller auf die aktuellen und potenziellen in- und ausländischen Märkte ausgerichteten Unternehmensaktivitäten zum Zwecke der dauerhaften Befriedigung der Konsumentenbedürfnisse und der Erreichung weiterer Unternehmensziele. I. Begriff und Konzept Die fortschreitende Integration der Weltwirtschaft und ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Heribert Meffert
I. Begriff Man kann folgende Begriffsauffassungen unterscheiden: Ergebnisorientierter Planungsbegriff Planung ist die Produktion von Plänen, d.h. vereinfachter, symbolischer Modelle zukünftiger realer Systeme. Mit diesen Plänen soll ein Commitment geschaffen werden, innerhalb einer angegebenen Zeit bestimmte Systemzustände zu erreichen. Prozessorientierter Planungsbegriff Planung ist eine Phase im ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Günter Müller-Stewens
I. Begriff Abk. CSR, stellt einen aus dem Anglo-Amerikanischen kommenden (normativen) Schlüsselbegriff der Unternehmensethik dar, welcher die Frage nach der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen aufspannt. Diese wird in Wissenschaft und Praxis höchst unterschiedlich interpretiert, so dass CSR kein klar definiertes und ... mehr
Schwerpunktbeitrag von  Prof. Dr. Nick Lin-Hi
Suche
 
Aktuelle Statistik zur Definition (von statista.com)
Wahlbeteiligung an Bundestagswahlen in Deutschland
Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen in Deutschland von 1949 bis 2009 (in Prozent)
Statistik: Wahlbeteiligung an Bundestagswahlen in Deutschland
(Kostenpflichtige Statistik)
Statista: hochwertige Statistiken, Umfragen und Studien aus über 10.000 Quellen
Akademische Arbeiten zur Definition (von grin.com)
Zum Thema eine Diplomarbeit, Masterarbeit, Bachelorarbeit, Seminararbeit oder Referat versandkostenfrei herunterladen (pdf-Datei):
Weitere akademische Arbeiten zur Definition "Bundestag"
Schwerpunktbeiträge des Tages
Die Frage, was unter internationalem Management zu verstehen sei und unter welchen Bedingungen dieses in der Unternehmenspraxis vorzufinden ist, wird in der Literatur bis heute nicht übereinstimmend beantwortet. So bleibt z.B. umstritten, ob bei einem gelegentlich in geografisch nahe Auslandsmärkte ... mehr
von  Prof. Dr. Johann Engelhard
Immer häufiger nutzen Unternehmen verschiedener Branchen Sponsoring als Kommunikationsinstrument. Im Sport, bei kulturellen Ereignissen sowie im ökologischen, sozialen und medialen Bereich werden gezielt Personen, Projekte, Institutionen und audiovisuelle Programme unterstützt sowie eigene Veranstaltungen initiiert, um Teilnehmer und Zuschauer mit Kommunikationsabsichten ... mehr
von  Prof. Dr. Manfred Bruhn
Anzeige