Bundesvermögensverwaltung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die zur Verwaltung des Bundesvermögens bei der Oberfinanzdirektion bestehenden Bundesvermögensabteilungen wurden durch das Gesetz zur Gründung einer Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vom 9.12.2004 (BGBl. I 3235) aufgelöst und in die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) überführt.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.