Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG) i.d.F. vom 2.6.1993 (BGBl. I 829) m.spät.Änd., enthält Bestimmungen über die Abgrenzung der verschiedenen begünstigten Personengruppen, die zuständigen Behörden und die Eingliederung der Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge, Aussiedler und Umsiedler.