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Compliance

Buch zum Thema
Das Buch vermittelt Grundlagen, Wissen und praxisnahes Arbeiten sowie den Umgang mit Compliance im täglichen Arbeitsleben mit rechtlichen Grundlagen. Das ... mehr
Ausführliche Erklärung

I. Bankwirtschaft:

Der Begriff stammt aus der amerik. Finanzbranche und betraf früher Bereiche mit hohem Risiko von Insidergeschäften und Interessenkonflikten. In Deutschland entwickelten sich Compliance-Strukturen seit den 1990er-Jahren aufgrund gesetzgeberischer Vorgaben vor allen in den Banken und Versicherungen.

Wertpapierdienstleistungsunternehmen sind gemäß §§ 31 ff. WpHG verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Börsengeschäfte ihrer Mitarbeiter in Wertpapieren, Derivaten, Devisen oder Edelmetallen nicht gegen die eigenen Interessen und die ihrer Kunden vorgenommen werden. Dieses erfolgt innerhalb der Kreditinstitute durch Arbeitsanweisungen für solche Geschäfte und deren Überwachung durch eine eigens gebildete „Compliance-Abteilung”, vgl. die detaillierten Organisationspflichten des § 33 WpHG. Compliance ist eine vertrauensbildende Maßnahme zugunsten der Kapitalmärkte und deren Marktteilnehmer. Insidergeschäfte sollen damit verhindert werden (vgl. auch Insider-Richtlinien).

Mittlerweile dienen Compliance-Strukturen und -Prozesse zunehmend auch Industrieunternehmen zur Prävention spezieller Unternehmensrisiken im Rahmen des Risikomanagements. Aufgrund der steigenden rechtlichen Anforderungen an börsennotierte Unternehmen richten insbesondere große Industrieunternehmen zunehmend sog. Compliance-Abteilungen ein. I.d.R. sind Compliance-Abteilungen über die Überwachung der Einhaltung des Insiderhandelsverbots und das Führen von Insiderverzeichnissen hinaus z.B. auch die Bereiche Kartellrecht, Korruptionsprävention, Einhaltung umweltrechtlicher Anforderungen zugeordnet. Der Bereich Compliance umfasst dabei auch die Einhaltung eigener ethischer Verhaltenskodizes und anderer nicht-gesetzlicher Regelungen. Überschneidungen und Berührungspunke gibt es zumeist mit den Rechts- und Investor-Relations-Abteilungen (Investor Relations). Vergleichbar detaillierte Vorgaben wie für Kreditinstitute gibt es für Industrieunternehmen nicht. Nach § 91 II AktG hat der Vorstand jedenfalls geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.

II. Health Care Management:

1. Begriff: Unter Compliance (oder Adherence) wird die Therapiemitarbeit des Patienten verstanden. Eine gute Compliance liegt vor, wenn ärztlichen Ratschlägen bez. der Einnahme von Medikamenten, Behandlungsstrategien oder Veränderungen des Lebensstils (Bewegung, Ernährung etc.) gefolgt wird. Entsprechend dem modernen Verständnis von Compliance ist damit nicht gemeint, dass Patienten Therapieanordnungen unreflektiert befolgen, sondern dass sie bereit sind, notwendige Therapieerfordernisse mitzugestalten und ihnen nachzukommen. Gerade bei chronischen Erkrankungen wird ein stärkeres Selbstmanagement der Patienten gefordert. Compliance beschreibt eine komplexe, dynamische und kontextabhängige Verhaltensweise des Patienten. Dementsprechend werden drei Grundformen der Non-Compliance (Nichtbeachtung der Therapieempfehlungen) unterschieden:
(1) generelle Therapieverweigerung (z.B. aus religiösen und weltanschaulichen Gründen oder Misstrauen gegenüber der Schulmedizin),
(2) Verweigerung bestimmter Therapieelemente (z.B. aus Angst vor Nebenwirkungen oder Skepsis bez. der Wirksamkeit) und die
(3) Modifikation der (medikamentösen) Therapie - Veränderung der Dosierung oder Dauer der Medikation (z.B. aus Angst vor Nebenwirkungen oder Skepsis bez. der Wirksamkeit).–
2. Einflussfaktoren auf Compliance und Non-Compliance: Es lassen sich einige Einflussfaktoren identifizieren, die die Therapiemitarbeit der Patienten beinflussen können. Die Compliance des Patienten ist umso besser,
(1) je ausgeprägter die Symptome der Erkrankung und der Leidensdruck sind,
(2) je höher die Effektivität der Behandlung ist (und je deutlicher die Symptome gebessert werden),
(3) je geringer die Nebenwirkungen sind,
(4) je einfacher das (medikamentöse) Therapieschema ist,
(5) je geringer die Anforderungen an die Therapiemitarbeit des Patienten sind (z.B. keine einschneidenden Lebensstiländerungen erforderlich),
(6) je besser der Patient über die Schwere der Erkrankung und die Therapieansätze informiert ist,
(7) je besser die ärztliche Betreuung ist,
(8) und je besser der Patient durch sein soziales Umfeld unterstützt wird.

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