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degressive Abschreibung

Kurzerklärung
I. Begriff: Abschreibungsmethode (Abschreibung), mit der Anpassung des Buchwertes eines Anlagegegenstandes an seinen jeweiligen Gebrauchswert erreicht werden soll, im Hinblick darauf, dass der Veräußerungswert eines gebrauchten Gegenstandes in den ersten Nutzungsjahren schneller sinkt als in späteren (z.B. Kraftfahrzeuge). Man unterscheidet die arithmetisch degressive Abschreibung (digitale degressive Abschreibung) von der häufiger angewendeten geometrisch degressiven Abschreibung (Buchwertabschreibung). Dabei wird der Abschreibungssatz (in Prozent) nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ... Ausführliche Erklärung
Fachautoren für dieses Stichwort
Prof. Dr. Norbert Pfitzer
Mitglied des Vorstands
Prof. Dr. Peter Oser
Partner, Leiter Grundsatzabteilung Wirtschaftsprüfung, Professional Practice Director
Buch zum Thema
Die Entwicklung von Bilanzierungsmöglichkeiten und das Aufzeigen von Wahlrechten, durch die Unternehmen ihre Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen können, stellen ... mehr
Ausführliche Erklärung

Inhaltsverzeichnis

I. Begriff

II. Steuerrecht

I. Begriff:

Abschreibungsmethode (Abschreibung), mit der Anpassung des Buchwertes eines Anlagegegenstandes an seinen jeweiligen Gebrauchswert erreicht werden soll, im Hinblick darauf, dass der Veräußerungswert eines gebrauchten Gegenstandes in den ersten Nutzungsjahren schneller sinkt als in späteren (z.B. Kraftfahrzeuge). Man unterscheidet die arithmetisch degressive Abschreibung (digitale degressive Abschreibung) von der häufiger angewendeten geometrisch degressiven Abschreibung (Buchwertabschreibung). Dabei wird der Abschreibungssatz (in Prozent) nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer festgelegt und die Abschreibung jeweils vom Restwert des letzten Jahres berechnet. Der am Ende der Abschreibungsperiode verbleibende restliche Buchwert wird im letzten Jahr mit abgeschrieben. Die Entsprechungsverhältnisse von linearer und geometrisch degressiver Abschreibung gehen aus der Jahrestabelle hervor.

II. Steuerrecht:

Die geometrisch degressive Abschreibung, degressive Absetzung für Abnutzung (AfA), ist an Stelle der üblichen linearen (in gleichmäßigen Jahresbeträgen) zulässig bei beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens; allerdings darf der auf den jeweiligen Buchwert (Restwert) anzuwendende Abschreibungsprozentsatz höchstens das Doppelte des bei der AfA in gleichen Jahresbeträgen (lineare Abschreibung) in Betracht kommenden Höchstsatzes betragen und 20 Prozent (ab dem Veranlagungszeitraum 2006 bis 2007: 30 Prozent) nicht übersteigen (§ 7 II EStG). Die degressiven Abschreibungen sind nicht nur nach Jahren, sondern auch nach Monaten auf die Nutzungszeiten zu verteilen. Bei Anschaffung oder Herstellung von beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern ab dem 1.1.2008 bis zum 31.12.2008 ist nur noch die lineare AfA möglich. Danach wird wiederum - für zwei Jahre befristet - die degressive Abschreibung mit einem Prozentsatz von 25 gewährt.

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Sachgebiete
degressive Abschreibung
ist im Gabler Wirtschaftslexikon folgenden Sachgebieten zugeordnet:
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